Gut zu wissen

Die Eigentümerversammlung und ihre zentrale Bedeutung

17.5.2024
2 Minuten

Die Eigentümerversammlung stellt ein zentrales Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft dar. Hier treffen die Eigentümer wesentliche Entscheidungen bezüglich der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Mit der WEG-Reform zum 1.12.2020 wurden einige Änderungen eingeführt, die die Funktion und Organisation der Versammlung beeinflussten.

Mindestens einmal jährlich ist der WEG-Verwalter verpflichtet, eine Eigentümerversammlung einzuberufen. Hier diskutieren und beschließen die Wohnungseigentümer über verschiedene Angelegenheiten, wie die Bestellung und Abberufung des Verwalters, die Jahresabrechnung, den Wirtschaftsplan, Sonderumlagen, Entlastung des Verwalters, die Wahl des Verwaltungsbeirats und bauliche Maßnahmen. Diese Entscheidungen werden in der Regel durch Mehrheitsbeschluss gefällt, wobei das Stimmprinzip je nach Vereinbarung variieren kann.

Berechtigte Teilnehmer – Prinzip der Nichtöffentlichkeit

Eigentümerversammlungen finden nicht öffentlich statt. In der Regel dürfen nur Mitglieder der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft teilnehmen, jedoch können Eigentümer auch einem Stellvertreter eine Vollmacht erteilen. Unter bestimmten Bedingungen können auch externe Personen wie Rechtsanwälte oder Architekten zugelassen werden.

Ordnungsgemäße Einladung – Festlegung der Tagesordnung

Eine ordnungsgemäße Einladung zur Eigentümerversammlung ist für gültige Beschlüsse unerlässlich. Die Ladungsfrist beträgt in der Regel drei Wochen, kann jedoch in der Gemeinschaftsordnung abweichen oder in Eilfällen verkürzt werden. Die Einladung muss eine Tagesordnung enthalten, über die dann in der Versammlung Beschlüsse gefasst werden. Der Verwaltungsbeirat wird bei der Festlegung der Tagesordnungspunkte zumeist mit eingebunden.

Beschlussfähigkeit

Mit der WEG-Reform zum 1.12.2020 wurde die Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung grundlegend geändert. Seitdem ist eine Eigentümerversammlung immer beschlussfähig, unabhängig von der Anzahl der vertretenen Eigentümer oder Miteigentumsanteile. Das Erfordernis von Wiederholungsversammlungen aufgrund von Beschlussunfähigkeit entfiel.

Vorsitz, Protokoll und Beschluss-Sammlung

In der Regel leitet der Verwalter die Eigentümerversammlung und ist auch für die Protokollierung der Versammlung sowie die Eintragung der gefassten Beschlüsse in die Beschluss-Sammlung verantwortlich.

Online-Eigentümerversammlung – digitale Teilnahme

Durch die WEG-Reform wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Wohnungseigentümer auch elektronisch an der Versammlung teilnehmen können. Hierfür ist ein entsprechender Beschluss erforderlich, wobei die Möglichkeit der Präsenz-Teilnahme nicht ausgeschlossen werden darf. Eine reine Online-Versammlung bleibt daher weiterhin unzulässig, obwohl ein aktueller Gesetzentwurf die Einführung einer rein digitalen Eigentümerversammlungen plant.

Ein Artikel von
Astrid Schultheis
SCALARA Expertin für Rechnungswesen; Ö.r.b.u.v. Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung; Mitentwicklerin der WEG-Musterabrechnung

Astrid Schultheis ist eine von vier bundesweit ö.r.v.u.b. Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung und schreibt Gutachten für Gerichtsverfahren, insb. zum Thema WEG-Abrechnung und Rechnungswesen. Sie ist Mitentwicklerin der WEG-Musterabrechnung 1.0 - 3.0 und ist seit über 30 Jahren Inhaberin einer mittelständischen Verwaltungsgesellschaft.
Bei SCALARA arbeitet sie seit Anbeginn an der Konzeption insb. des Buchhaltungs- und Zahlungsverkehrmoduls mit und unterstützt mit Ihrem einzigartigem fachlichen Know-How.
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