


Maßgeschneiderte Funktionen der WEG-Verwaltung und Mietverwaltung in einer cloudbasierten Immobilienverwaltungssoftware – ohne Modulkosten, ohne Limits.
Das berichten Hausverwaltungen, die SCALARA für WEG- und Mietverwaltung einsetzen:
Unsere Experten nehmen sich gerne unverbindlich Zeit für Sie, um all Ihre Fragen zu klären und Ihnen unsere Hausverwaltungssoftware vorzustellen.

Durchschnitt aus
50+ Bewertungen
Sehr gute Software. Guter Support :) Danke für die Zusammenarbeit.Belegprüfung ist super schnell und einfach.
Dank SCALARA arbeitet unser Verwalter effizienter und transparenter. Ich habe immer den Überblick und bekomme Antworten...
Wir sind seit im April mit der Firma Scalara für die Verwaltung unseres Hauses in Kontakt und können bisher nur Positives berichten. Besonders...
Seit unser Verwalter SCALARA nutzt, ist die Zusammenarbeit viel transparenter geworden. Ich kann jetzt alle wichtigen Dokumente, Abrechnungen und...
Wir sind bisher sehr zufrieden mit SCALRA. Die Software ist intuitiv und übersichtlich. Der Support ist über das Ticketsystem anfangs ungewohnt...
Wir vereinbaren Ihre Testphase individuell und Sie können direkt in der Software starten – ganz ohne Demomodus. So sehen Sie nicht, wie SCALARA theoretisch funktioniert, sondern wie es in Ihrem Verwaltungsalltag arbeitet.
SCALARA hebt sich von anderen Standard-Softwarelösungen ab durch
Wir kennen die gesetzlichen & fachlichen Anforderungen und haben sie in der Software eingebaut. Nicht als Feature, sondern als Fundament.
Native, DSGVO-konforme Cloud, keine veraltete Software-Architektur. Gebaut für die Anforderungen von heute, morgen und übermorgen.
Komplexe Vorgaben, einfach umgesetzt. Kein Handbuch, keine lange Einarbeitung, weil sich SCALARA von selbst erklärt.
Andere Software denkt Buchhaltung zuerst, Rechtssicherheit kommt später. Bei SCALARA ist es umgekehrt: Jede Funktion entsteht von Anfang an auf Grundlage der gesetzlichen und fachlichen Anforderungen, dank konsequenter Zusammenarbeit mit den besten Fachleuten der Branche. SCALARA wird seit dem ersten Tag gemeinsam mit Astrid Schultheis und Dr. Michael Casser entwickelt, den Köpfen hinter der WEG-Musterabrechnung. Sie prüfen, validieren und zertifizieren jede Funktion.
Diese Expertise zeigt sich u. a. durch:

ö.b.u.v. Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung; Gutachterin; Inhaberin einer Verwaltungsgesellschaft & Mitenwicklerin der WEG-Musterabrechnung.

Rechtsanwalt; langjähriger Berater einer der größten Verwaltungsgesellschaften Europas & Mitentwickler der WEG-Musterabrechnung.
SCALARA richtet sich an professionelle Immobilienverwalter in Deutschland – von der kleinen Verwaltung mit wenigen Einheiten bis zur großen Verwaltungsgesellschaft mit mehreren tausenden Einheiten. Die Software vereint WEG-Verwaltung und Miet- & Sondereigentumsverwaltung in einer Plattform, ohne dass separate Module gebucht werden müssen.
Ja. Die SCALARA Buchhaltung wurde von Beginn an gemeinsam mit Astrid Schultheis entwickelt – Mitverfasserin der WEG-Musterabrechnung 1.0, 2.0 und 3.0 sowie öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für WEG-Abrechnungswesen. Die Musterabrechnung ist lückenlos in der Software abgebildet – nicht als Add-on, sondern als Grundlage aller Buchungsvorgänge. SCALARA ist von Astrid Schultheis & Dr. Michael Casser zertifiziert.
Der Preis richtet sich ausschließlich nach der Anzahl verwalteter Einheiten – keine Modulkosten, keine versteckten Gebühren. Für Neugründungen gibt es das Gründerabo: 149 € pro Monat zzgl. MwSt. im ersten Jahr (bis 100 Einheiten), 199 € im zweiten Jahr (bis 250 Einheiten). Für etablierte Verwaltungen werden individuelle Angebote erstellt. Eine kostenlose Demo steht jederzeit zur Verfügung.
Die meisten Hausverwaltungsprogramme wurden als Desktop-Software entwickelt und nachträglich ins Web übertragen. SCALARA ist von Grund auf cloud-nativ gebaut – DSGVO-konform, ohne Installationsaufwand, von überall nutzbar. Hinzu kommt ein eigens entwickelter WEG-Kontenrahmen, der nicht auf allgemeinen Standards wie SKR03 basiert, sondern spezifisch auf die gesetzlichen Anforderungen der Wohnungseigentumsverwaltung und Mietverwaltung ausgerichtet ist.
Nein. SCALARA ist so entwickelt, dass Verwalter WEG-Jahresabrechnungen, Betriebskostenabrechnungen und Steuerreports erstellen können – ohne Buchhalterausbildung. Die Software führt durch gesetzliche Anforderungen und prüft automatisch auf Plausibilität.
Ja. SCALARA ist eine native Cloud-Lösung mit DSGVO-konformer Datenhaltung auf Servern in Deutschland. Dokumente, Eigentümerkommunikation und Zahlungsdaten werden nach deutschen Datenschutzstandards verarbeitet und gespeichert. Die Anwendung ist verschlüsselt und unterliegt vollständig dem deutschen Datenschutzrecht.
SCALARA bietet eine strukturierte Datenmigration – unabhängig davon, ob Verwalter ihre Daten selbst exportieren oder das SCALARA-Team direkt auf das Altsystem zugreift. Ziel ist ein sauberer Start mit geprüften, vollständigen und fachlich korrekten Daten – ohne Unterbrechung des laufenden Tagesgeschäfts. Die meisten Verwaltungen sind innerhalb weniger Tage produktiv.
SCALARA bietet Jahresverträge mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Ende der Laufzeit. Es gibt keine Mindestlaufzeit über das erste Jahr hinaus. Wer kündigt, hat ausreichend Zeit, alle Daten zu exportieren und das Profil zu schließen – ohne auf bereits bezahlten Softwarekosten sitzen zu bleiben.
Ja. SCALARA enthält "Lara" – eine KI-Assistentin, die rund um die Uhr verfügbar ist. Lara beantwortet Fragen zur Softwarebedienung und zu allgemeinen Themen der Immobilienverwaltung. Die Assistentin lernt kontinuierlich dazu und wird regelmäßig weiterentwickelt.
SCALARA bietet kostenfreie Schnittstellen und Integrationen, darunter eine Schnittstelle zu den CRM-Systemen "facilioo" & "casavi" sowie dem Tool für Eigentümerversammlungen "VOTERA". Weitere Integrationen sind in der Software enthalten und werden kontinuierlich ausgebaut. Alle Schnittstellen sind im Standardabonnement enthalten – keine zusätzlichen Kosten.
SCALARA hat als erstes Unternehmen einen spezifischen WEG-Kontenrahmen entwickelt – als Alternative zu allgemeinen Buchführungsstandards wie SKR03, die nicht auf die besonderen Anforderungen des Wohnungseigentumsrechts ausgerichtet sind. Der Kontenrahmen trennt konsequent nach Zweckgebundenheit der Geldmittel (Kostentragung vs. Erhaltungsrücklage) und bildet die Anforderungen des Bundesgerichtshofs sowie der WEG-Musterabrechnung 3.0 vollständig ab.