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Häufig gestellte Fragen

Wie lange muss ich mich zur Nutzung von SCALARA verpflichten?

Wir sind so überzeugt davon, dass SCALARA genau die Software ist, die Immobilienverwaltern das Leben erleichtert, dass wir unsere Kunden nicht vertraglich an uns binden wollen, sondern durch unser Produkt. Daher geben wir jedem Kunden ein Sonderkündigungsrecht nach drei Monaten. Wir vertrauen darauf, dass unsere Kunden genauso begeistert sein werden wie wir.

Gibt es eine Testphase, um herauszufinden, ob SCALARA die richtige Software für mich ist?

Bei uns soll niemand "die Katze im Sack kaufen". Dafür haben wir eine mit Musterdaten gefüllte Produktdemo eingerichtet, die immer und unbegrenzt getestet werden kann. Bei uns soll niemand "die Katze im Sack kaufen". Dafür haben wir eine mit Musterdaten gefüllte Produktdemo eingerichtet, die man immer und unbegrenzt testen kann. So bekommen Sie einen umfassenden Überblick über die Funktionsweise und den Umfang. Wir empfehlen danach, auch erstmal mit einer Immobilie in SCALARA zu starten und dann sukzessive den gesamten Verwaltungsbestand umzuziehen.

Wie lange ist die Kündigungsfrist?

Wir haben eine extra kurze Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Ende der Vertragslaufzeit. So haben unsere Kunden noch genug Zeit, um alle Daten zu exportieren und das Profil zu löschen, bleiben aber nicht auf Softwarekosten sitzen, wenn sie von SCALARA nicht genauso begeistert sind wie wir.

Muss ich mit zusätzlichen Kosten bei einem Wechsel zu SCALARA rechnen?

Unsere Software ist so konzipiert, dass keine zusätzlichen Wechsel- oder Schulungskosten nötig sind. Wenn Sie dennoch Unterstützung beim Wechsel haben möchten, können Sie sich direkt an das SCALARA Support Team unter support@scalara.de wenden. Diese können Ihnen Auskunft zu kostenpflichtiger Unterstützungsleistung geben.

Warum ist eure WEG-Buchhaltung rechtssicher?

SCALARA wurde gemeinsam mit juristischen Experten aus der Praxis entwickelt und legt den Fokus auf die Umsetzung aller rechtlichen und praktischen Anforderungen. SCALARA setzt einen eigenen Standard für WEG-Buchhaltung. Hierfür wurde ein eigener, spezialisierter WEG-Kontenrahmen entwickelt sowie ein eigenes System zur Trennung von Ausgaben & Einnahmen nach Kostentragung und Rücklagen. Zudem wird die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowie die Musterabrechnung 3.0 konsequent umgesetzt. Wenn Sie Ihre WEG-Buchhaltung also mit SCALARA machen, können Sie sich einer rechtssicheren Buchhaltung sicher sein.

Ist SCALARA sicher und datenschutzrechtlich unbedenklich?

Natürlich! Der Schutz unserer Kundendaten hat absolute Priorität! Die SCALARA Software ist verschlüsselt und wird auf Cloudservern in Deutschland betrieben. Damit unterliegt die SCALARA Cloud dem deutschen Datenschutz (DSGVO).

Welche SCALARA Module kommen als nächstes?

SCALARA möchte Immobilienverwaltern eine ganzheitliche Software anbieten, die das ganze Tagesgeschäft digital unterstützt und effizienter macht. 2024 werden die Rollen & Berechtigungen weiter ausgebaut und die Einbindung der Dienstleister wird verbessert. Als nächstes kommt dann das Vorgangsmanagement und die Dokumentenverwaltung dazu.

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