Rechtsprechung

BGH-Urteil: Notwegrecht umfasst auch das Parken auf dem eigenen Grundstück

25.04.2025
2 Minuten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 14. März 2025 (Az. V ZR 79/24) klargestellt: Wer auf das eigene Grundstück nur über ein Nachbargrundstück gelangen kann, darf den Notweg auch zum bloßen Überfahren mit dem Pkw nutzen, um auf dem eigenen Grundstück zu parken.

Hintergrund:

Nach § 917 Abs. 1 Satz 1 BGB steht dem Eigentümer eines sogenannten Inselgrundstücks ein Notwegrecht zu. Dieses Recht erlaubt es, das Nachbargrundstück zur Erreichung des eigenen Grundstücks in Anspruch zu nehmen. Umstritten war bisher, ob dieses Notwegrecht auch das Überfahren mit einem Auto lediglich zum Zweck des Parkens umfasst – ohne dass zugleich ein Be- oder Entladen stattfindet.

Der Fall:

Der Eigentümer eines vom öffentlichen Verkehrsraum abgeschnittenen Grundstücks hatte seine Immobilie vermietet. Zwischen Mietern und Nachbarn bestand Einigkeit über das grundsätzliche Bestehen eines Notwegrechts. Der Nachbar wollte jedoch das tägliche Befahren nur in Ausnahmefällen zulassen, etwa beim Transport schwerer Gegenstände. Regelmäßiges Befahren allein zum Parken lehnte er ab.

Entscheidung des BGH:

Der BGH entschied nun eindeutig: Das Notwegrecht endet mit dem Überfahren der Grenze zum eigenen Grundstück. Was der Berechtigte dort mit seinem Fahrzeug macht – ob Parken, Be- oder Entladen –, spielt keine Rolle. Es komme allein darauf an, dass der Zugang zum eigenen Grundstück ermöglicht werde. Eine Differenzierung nach dem Zweck der Nutzung würde zu unpraktikabler Rechtsunsicherheit führen.

Hinweis zur Notwegrente:

Die Entscheidung bringt für Notwegberechtigte allerdings auch eine finanzielle Folge mit sich: Nach § 917 Abs. 2 BGB ist für die Nutzung eine angemessene Notwegrente zu zahlen. Bei intensiver Nutzung, wie regelmäßigem Pkw-Verkehr, kann diese angepasst werden. Im vorliegenden Fall wurde die Rente von 267 auf 313 Euro jährlich erhöht.

Ein Artikel von
Astrid Schultheis
SCALARA Expertin für Rechnungswesen; Ö.r.b.u.v. Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung; Mitentwicklerin der WEG-Musterabrechnung

Astrid Schultheis ist eine von vier bundesweit ö.r.v.u.b. Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung und schreibt Gutachten für Gerichtsverfahren, insb. zum Thema WEG-Abrechnung und Rechnungswesen. Sie ist Mitentwicklerin der WEG-Musterabrechnung 1.0 - 3.0 und ist seit über 30 Jahren Inhaberin einer mittelständischen Verwaltungsgesellschaft.
Bei SCALARA arbeitet sie seit Anbeginn an der Konzeption insb. des Buchhaltungs- und Zahlungsverkehrmoduls mit und unterstützt mit Ihrem einzigartigem fachlichen Know-How.
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