Praxistipps

Der Energieausweis

03.04.2025
3 Minuten

Ein Energieausweis dient als Informationsdokument, das die Energieeffizienz von Wohngebäuden darstellt. Er bietet eine Übersicht über relevante Energieaspekte des Hauses und schlägt Maßnahmen für kosteneffiziente Modernisierungen vor. Hier erfahren Sie, was der Energieausweis beinhaltet.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verlangt in den meisten Fällen einen Energieausweis, um den energetischen Zustand von Gebäuden zu beurteilen. Dieses Dokument enthält grundlegende Informationen zum Gebäude, den verwendeten Energieträgern (wie Gas, Holzpellets oder Strom) und die Energiekennwerte. Ähnlich wie bei Elektrogeräten weisen neuere Ausweise für Wohngebäude eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H aus.

Bei reinen Wohngebäuden bezieht sich der Energieausweis auf das gesamte Gebäude und nicht auf einzelne Wohnungen. In gemischt genutzten Gebäuden deckt der Ausweis nur die Wohnbereiche ab. Falls andere Bereiche mehr als 10% der Nutzfläche einnehmen, ist hierfür ein separater Energieausweis erforderlich. Dieser muss den Richtlinien des GEG entsprechen. Die ausstellende Person muss ihren Namen, Adresse, Berufsbezeichnung und das Datum der Ausstellung angeben und den Ausweis handschriftlich oder digital signieren. Ein farbiger Ausdruck ist dabei nicht erforderlich.

Der Energieausweis teilt sich in zwei Typen auf: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis

Der Bedarfsausweis ermittelt den Energiebedarf eines Gebäudes basierend auf dessen Struktur und Heizungssystem, während der Verbrauchsausweis den tatsächlichen Energieverbrauch anhand historischer Verbrauchsdaten berechnet.

Im Detail sieht das beim Bedarfsausweis so aus:

Die Energiekennwerte werden anhand von Daten wie Baujahr, Bauplänen, Gebäudetyp, Anzahl der Wohnungen, Gesamtfläche, technischen Daten der Heizsysteme und unter Annahme standardisierter Bedingungen wie Klima, angenommenes Nutzerverhalten und Raumtemperatur kalkuliert.

  • Vorteil: Diese Werte sind unabhängig vom individuellen Verhalten der Bewohner, was eine objektive Bewertung ermöglicht.
  • Nachteil: Die Präzision dieser Methode hängt stark von der Genauigkeit der Datenerfassung ab. Weniger kostenintensive Dienste könnten weniger präzise Ergebnisse liefern.

Verbrauchsausweis:

Der Verbrauchsausweis basiert hingegen auf den tatsächlichen Heizkosten und Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre, wobei der Abrechnungszeitraum maximal 18 Monate zurückliegen darf. Hierbei muss berücksichtigt werden, ob Leerstände vorlagen und ob der Verbrauch das Warmwasser einschließt oder ob dieses dezentral erwärmt wird. Die Verbrauchsdaten werden dann mittels Klimafaktoren auf nationale Durchschnittswerte angepasst.

  • Vorteil: Die Datensammlung ist meist einfacher und weniger anfällig für Fehler, was diese Option oft kostengünstiger macht. Klimatische Ausnahmen beeinflussen das Ergebnis nicht negativ.
  • Nachteil: Die Kennwerte hängen stark vom Heiz- und Lüftungsverhalten sowie der Anwesenheit der Bewohner ab und erfassen keine Leerstände oder die tatsächliche Bewohnerzahl, was die Ergebnisse verzerren kann. In bestimmten Fällen, wie bei dezentralen Heizsystemen oder nach umfangreichen Modernisierungen, kann ein Verbrauchsausweis unter Umständen nicht erstellbar sein.
Ein Artikel von
Astrid Schultheis
SCALARA Expertin für Rechnungswesen; Ö.r.b.u.v. Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung; Mitentwicklerin der WEG-Musterabrechnung

Astrid Schultheis ist eine von vier bundesweit ö.r.v.u.b. Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung und schreibt Gutachten für Gerichtsverfahren, insb. zum Thema WEG-Abrechnung und Rechnungswesen. Sie ist Mitentwicklerin der WEG-Musterabrechnung 1.0 - 3.0 und ist seit über 30 Jahren Inhaberin einer mittelständischen Verwaltungsgesellschaft.
Bei SCALARA arbeitet sie seit Anbeginn an der Konzeption insb. des Buchhaltungs- und Zahlungsverkehrmoduls mit und unterstützt mit Ihrem einzigartigem fachlichen Know-How.
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