Noch immer haben viele Verwalter und Eigentümer Bedenken beim Einsatz von Darlehen als Finanzierungsinstrument für große Sanierungsmaßnahmen.
Dabei herrscht gesetzlich und durch Urteile des Bundesgerichtshofs völlige Klarheit, dass es zulässig ist, dass Wohnungseigentümergemeinschaften Darlehen aufnehmen.
Viele Verwalter und Eigentümer kennen nicht die Vorteile und Flexibilität eines WEG-Darlehens.
Wie läuft die Aufnahme eines Darlehens für eine Wohnungseigentümergemeinschaft ab?
Vorbereitung durch den Verwalter:
Einladung zu einer Info-Veranstaltung:
Es wird empfohlen, mit den Ergebnissen der Angebotseinholung und den Darlehensangeboten, welche für die einzelne Einheit in Form einer Tabelle dargestellt werden sollten, eine Info-Veranstaltung abzuhalten. Dort können alle Eigentümer ihre Fragen stellen, ohne dem Druck einer anschließenden direkten Beschlussfassung ausgesetzt zu sein.
Einladung zur Eigentümerversammlung:
Auf der Eigentümerversammlung soll die Beschlussfassung über die Sanierungsmaßnahme mit gleichzeitigem Beschluss über die Finanzierung der Maßnahme erfolgen. Die Finanzierung der Maßnahmen kann durch vorhandene Rücklagen, Sonderumlagen oder ein Darlehen für die Eigentümergemeinschaft erfolgen. In der Praxis hat sich eine Mischform als gutes Instrument für die Finanzierung, auch von großen Maßnahmen, die oft Ausgaben in Millionenhöhe bedeuten, bewährt.
Diese Mischform hat den Vorteil, dass die meisten Eigentümer erreicht werden können und so wenige Eigentümer wie möglich finanziell überfordert werden.
Ein Beschluss kann mit folgenden Eckpunkten gefasst werden:
Die Gemeinschaft beschließt,
Durch die Zuführung der Sonderumlage in die Erhaltungsrücklage und die Finanzierung der Maßnahme aus der Erhaltungsrücklage entsteht eine hohe Flexibilität. Sollten die Kostenansätze nicht ausreichen oder zu großzügig bemessen sein, werden fehlende Mittel aus der Erhaltungsrücklage finanziert oder überschüssige Mittel verbleiben in der Erhaltungsrücklage.
Wichtige Punkte zu WEG-Darlehen:
Astrid Schultheis ist eine von vier bundesweit ö.r.v.u.b. Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung und schreibt Gutachten für Gerichtsverfahren, insb. zum Thema WEG-Abrechnung und Rechnungswesen. Sie ist Mitentwicklerin der WEG-Musterabrechnung 1.0 - 3.0 und ist seit über 30 Jahren Inhaberin einer mittelständischen Verwaltungsgesellschaft.
Bei SCALARA arbeitet sie seit Anbeginn an der Konzeption insb. des Buchhaltungs- und Zahlungsverkehrmoduls mit und unterstützt mit Ihrem einzigartigem fachlichen Know-How.
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