Praxistipps

Mieterhöhung - rechtliche Möglichkeiten & Grenzen

13.03.2025
2 Minuten

Mieterhöhungen in Deutschland sind durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt und müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen. Es gibt verschiedene Arten von Mieterhöhungen, darunter Erhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Erhöhungen nach Modernisierungen und Staffel- oder Indexmieten. Jede dieser Erhöhungsmöglichkeiten hat spezifische rechtliche Anforderungen und Grenzen.

Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete:

Eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) ist erst möglich, wenn seit der letzten Erhöhung mindestens 15 Monate vergangen sind. Die neue Miete darf innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20% (in einigen Städten 15%) steigen. Der Vermieter muss die Erhöhung begründen, oft durch einen Mietspiegel oder durch drei Vergleichswohnungen.

Mieterhöhung nach Modernisierung:

Nach umfangreichen Modernisierungen darf der Vermieter die jährliche Miete um 8% der für die Wohnung aufgewendeten Modernisierungskosten erhöhen (§ 559 BGB). Der Vermieter muss die Modernisierungsmaßnahmen mindestens drei Monate vor Beginn ankündigen und nach Abschluss die Mieterhöhung detailliert begründen.

Staffel- und Indexmiete:

Bei einer Staffelmiete vereinbaren die Parteien im Mietvertrag feste Erhöhungen zu bestimmten Zeitpunkten (§ 557a BGB). Bei einer Indexmiete wird die Miete an die Entwicklung eines Preisindexes, z.B. den Verbraucherpreisindex, gekoppelt (§ 557b BGB).

In jedem Fall muss eine Mieterhöhung schriftlich erfolgen und bestimmte formale Kriterien erfüllen. Mieter haben das Recht, der Erhöhung zu widersprechen oder Zustimmung zu verweigern, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Eine umfassende Dokumentation und Kommunikation ist für die rechtssichere Durchführung von Mieterhöhungen wesentlich.

Ein Artikel von
Astrid Schultheis
SCALARA Expertin für Rechnungswesen; Ö.r.b.u.v. Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung; Mitentwicklerin der WEG-Musterabrechnung

Astrid Schultheis ist eine von vier bundesweit ö.r.v.u.b. Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung und schreibt Gutachten für Gerichtsverfahren, insb. zum Thema WEG-Abrechnung und Rechnungswesen. Sie ist Mitentwicklerin der WEG-Musterabrechnung 1.0 - 3.0 und ist seit über 30 Jahren Inhaberin einer mittelständischen Verwaltungsgesellschaft.
Bei SCALARA arbeitet sie seit Anbeginn an der Konzeption insb. des Buchhaltungs- und Zahlungsverkehrmoduls mit und unterstützt mit Ihrem einzigartigem fachlichen Know-How.
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