Praxistipps

Probleme bei der Wirtschaftlichkeit von Nebenkosten

20.09.24
2 Minuten

Die Wirtschaftlichkeit von Nebenkosten ist ein zentrales Thema, das sowohl Vermieter als auch Mieter betrifft. Hier sind einige der häufigsten Probleme und Herausforderungen, die im Zusammenhang mit der Wirtschaftlichkeit von Nebenkosten auftreten können:

  1. Unangemessene Kostensteigerungen
  • Problem: Wenn Nebenkosten plötzlich und unerklärlich stark ansteigen, kann dies ein Indiz dafür sein, dass die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit nicht eingehalten wurden. Ein typisches Beispiel ist eine erhebliche Erhöhung der Heizkosten, ohne dass sich der Energieverbrauch entsprechend verändert hat.
  • Lösung: Der Vermieter ist verpflichtet, die Kostenentwicklung zu erläutern und ggf. den Nachweis zu erbringen, dass die höheren Kosten durch marktübliche Preiserhöhungen begründet sind. Mieter haben das Recht, die Belege für die Nebenkostenabrechnung einzusehen.

  1. Intransparente Verträge mit Dienstleistern
  • Problem: Wenn Vermieter langfristige oder unvorteilhafte Verträge mit Dienstleistern (z. B. für Hausmeisterdienste, Reinigungsfirmen oder Wartungsverträge) abschließen, können dadurch die Nebenkosten unnötig in die Höhe getrieben werden.
  • Lösung: Es ist wichtig, dass Vermieter regelmäßig die Konditionen von Verträgen prüfen und Angebote verschiedener Dienstleister einholen, um sicherzustellen, dass die Kosten im angemessenen Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen.

  1. Missachtung des Wirtschaftlichkeitsprinzips
  • Problem: Der Vermieter darf keine unnötigen oder überteuerten Kosten auf die Mieter umlegen. Wenn beispielsweise eine Dienstleistung mehrfach in Rechnung gestellt wird oder eine teure, aber unnötige Maßnahme durchgeführt wird, verletzt dies das Wirtschaftlichkeitsprinzip.
  • Lösung: Mieter können Einwände gegen die Nebenkostenabrechnung erheben, wenn sie den Verdacht haben, dass das Wirtschaftlichkeitsprinzip nicht eingehalten wurde. Das Wirtschaftlichkeitsprinzip ist im § 556 Abs. 3 BGB verankert und verpflichtet den Vermieter, die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu halten.

  1. Fehlende oder unvollständige Belege
  • Problem: Wenn der Vermieter die Originalbelege für die angefallenen Kosten nicht vorlegt oder wenn die Belege unvollständig sind, kann der Mieter die Rechtmäßigkeit der Nebenkostenabrechnung nicht überprüfen.
  • Lösung: Mieter haben das Recht auf Einsicht in die Originalbelege (§ 259 BGB). Verweigert der Vermieter die Vorlage der Belege, ist die Nebenkostenabrechnung angreifbar, und der Mieter kann die Zahlung verweigern.

  1. Verzögerte oder fehlerhafte Abrechnung
  • Problem: Eine verspätete oder fehlerhafte Nebenkostenabrechnung kann dazu führen, dass Nachforderungen des Vermieters nicht mehr geltend gemacht werden können, was wiederum die finanzielle Planung des Mieters beeinträchtigen kann.
  • Lösung: Nach Ablauf der Frist von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums verliert der Vermieter das Recht auf Nachforderung, es sei denn, er hat die Verzögerung nicht zu vertreten (§ 556 Abs. 3 BGB). Mieter sollten die Abrechnung zeitnah prüfen und bei Unklarheiten umgehend Widerspruch einlegen.

Fazit

Die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsprinzips bei Nebenkostenabrechnungen ist entscheidend, um unnötige Kosten zu vermeiden und ein faires Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter zu gewährleisten. Sowohl Vermieter als auch Mieter sollten sich ihrer Rechte und Pflichten bewusst sein und im Zweifelsfall rechtzeitig handeln, um Konflikte zu vermeiden.

Ein Artikel von
Astrid Schultheis
SCALARA Expertin für Rechnungswesen; Ö.r.b.u.v. Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung; Mitentwicklerin der WEG-Musterabrechnung

Astrid Schultheis ist eine von vier bundesweit ö.r.v.u.b. Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung und schreibt Gutachten für Gerichtsverfahren, insb. zum Thema WEG-Abrechnung und Rechnungswesen. Sie ist Mitentwicklerin der WEG-Musterabrechnung 1.0 - 3.0 und ist seit über 30 Jahren Inhaberin einer mittelständischen Verwaltungsgesellschaft.
Bei SCALARA arbeitet sie seit Anbeginn an der Konzeption insb. des Buchhaltungs- und Zahlungsverkehrmoduls mit und unterstützt mit Ihrem einzigartigem fachlichen Know-How.
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