Um die laufenden Kosten einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zu decken, werden Vorschüsse (Hausgeld) gezahlt. Oftmals ist dieses um etwa 20 bis 30 Prozent höher als die Nebenkosten.
Die Eigentümer der WEG erhalten gegebenenfalls Einnahmen durch Mietverhältnisse, haben aber auch laufende Kosten in Form der Vorschüsse. Natürlich gibt es auch Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen und daher keine Einnahmen mit dem Eigentum generieren.
Wie unterscheiden sich diese beiden Möglichkeiten in der Steuer und welche Kosten können vom Eigentümer jeweils abgesetzt werden?
Ja, zum Teil können die Kosten für eine Eigentumswohnung steuerlich abgesetzt werden. Jedoch muss unterschieden werden, ob die Eigentumswohnung selbst genutzt oder vermietet wird.
Nutzt der Eigentümer die Wohnung selbst, so kann er von bestimmten Arbeiten jeweils 20 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen.
Folgende Arbeitskosten können steuerlich abgesetzt werden:
Wichtig ist jedoch, dass eine separate Bescheinigung für diese Kosten seitens der Verwaltung vorliegt.
Als Vermieter können nur diejenigen Kosten steuerlich abgesetzt werden, welche auch vom Eigentümer selbst getragen wurden. Einfach gesagt können beispielsweise keine Kosten angegeben werden, die auf den Mieter umgelegt wurden.
Das Hausgeld kann als Werbungskosten in der Steuererklärung abgesetzt werden. Wichtig ist hierbei, dass die vom Mieter gezahlten Nebenkosten als Einnahmen ebenfalls versteuert werden.
Es dürfen nur die Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden, welche bereits getätigt wurden. Das heißt, dass die Kosten vom Verwalter bereits ausgegeben worden sein muss und nicht nur die Absicht besteht, Geld für einen bestimmten Zweck auszugeben.
Übernimmt ein Eigentümer der WEG selbst eine Tätigkeit im Haus, kann die Arbeitsleistung steuerlich nicht abgesetzt werden. Was jedoch abgesetzt werden kann, sind die Kosten für Werkzeug, Material und Fahrtkosten.
Das Hausgeld (Vorschuss) wird in der Steuererklärung unter der Anlage V, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, eingetragen.
Besitzt ein Eigentümer mehrere Wohnungen, müssen diese separat in einer eigenen Anlage ausgewiesen werden. Die Beträge der Wohnungen dürfen in der Steuer nicht zusammengeführt werden.
Neben dem Vorschuss (Hausgeld) gibt es viele weitere Kosten, die ein Eigentümer tragen kann. Folgende Kosten können ebenfalls als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden:
Kosten für eine Eigentumswohnung ist für Eigentümer generell steuerlich absetzbar. Die Kosten werden als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben. Wichtig ist es hierbei, die umgelegten Nebenkosten ebenfalls zu berücksichtigen.
Je nach Nutzung können verschiedene Kosten einer Immobilie von der Steuer abgesetzt werden. Vor allem bei vermietetem Eigentum kommen viele verschiedene Kosten auf den Eigentümer zu, die unterschiedlich steuerlich absetzbar sind.
Astrid Schultheis ist eine von vier bundesweit ö.r.v.u.b. Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung und schreibt Gutachten für Gerichtsverfahren, insb. zum Thema WEG-Abrechnung und Rechnungswesen. Sie ist Mitentwicklerin der WEG-Musterabrechnung 1.0 - 3.0 und ist seit über 30 Jahren Inhaberin einer mittelständischen Verwaltungsgesellschaft.
Bei SCALARA arbeitet sie seit Anbeginn an der Konzeption insb. des Buchhaltungs- und Zahlungsverkehrmoduls mit und unterstützt mit Ihrem einzigartigem fachlichen Know-How.
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