Rechtsprechung

Vermieter hat Zutrittsrecht für Austausch von Verbrauchszählern

19.02.2025
2 Minuten

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat in einem Urteil vom November 2024 die Pflicht eines Mieters bekräftigt, den Einbau und Austausch von Verbrauchserfassungsgeräten zu dulden (Az. 33055 C 113/24). Der Fall betraf einen Mieter, der den Zutritt zur Wohnung für den Austausch eines Warm- und Kaltwasserzählers in der Küche verweigerte, obwohl der Vermieter dies rechtzeitig angekündigt hatte und die Arbeiten werktags zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr stattfinden sollten.

 

Das Gericht verurteilte den Mieter dazu, den Zugang zu seiner Wohnung unter diesen Bedingungen zu gewähren, gestützt auf § 4 Abs. 2 S.1 Hs. 2 der Heizkostenverordnung, der den Austausch der Geräte legitimiert. Dieser Paragraf wurde auch durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28.September 2011 (Az. VIII ZR 326/10) bestätigt, welches die Duldungspflicht auf den Austausch der Geräte erweitert.

 

Zusätzlich betonte das Gericht, dass ein Vermieter nur aus sachlichem Grund Zutritt zu einer Mietwohnung verlangen kann, wie es einweiteres BGH-Urteil vom 4. Juni 2014 (Az. VIII ZR 289/13) festlegt. Der Mieter kann jedoch nicht verlangen, dass die Arbeiten von einer spezifischen Firma oder Person durchgeführt werden, wie das AG Frankfurt a. M. in seinem Urteil vom 29. November 2024 (Az. 33055 C 113/24) erklärte. Insgesamt bestätigte dasGericht das Recht des Vermieters auf Zugang zur Wohnung für spezifische, notwendige Arbeiten, solange die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Ein Artikel von
Astrid Schultheis
SCALARA Expertin für Rechnungswesen; Ö.r.b.u.v. Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung; Mitentwicklerin der WEG-Musterabrechnung

Astrid Schultheis ist eine von vier bundesweit ö.r.v.u.b. Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung und schreibt Gutachten für Gerichtsverfahren, insb. zum Thema WEG-Abrechnung und Rechnungswesen. Sie ist Mitentwicklerin der WEG-Musterabrechnung 1.0 - 3.0 und ist seit über 30 Jahren Inhaberin einer mittelständischen Verwaltungsgesellschaft.
Bei SCALARA arbeitet sie seit Anbeginn an der Konzeption insb. des Buchhaltungs- und Zahlungsverkehrmoduls mit und unterstützt mit Ihrem einzigartigem fachlichen Know-How.
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