Gut zu wissen

Was gehört wem? Die Unterscheidung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum

19.08.24
2 Minuten

Beim Erwerb einer Eigentumswohnung erhält der Käufer nicht nur das Eigentum an der Wohnung selbst, sondern auch Anteile am gemeinschaftlichen Eigentum der Immobilie. Es ist wichtig, zwischen diesen beiden Eigentumsformen klar zu unterscheiden, da sie unterschiedliche Rechte und Pflichten mit sich bringen.

Sondereigentum

Das Sondereigentum umfasst alle Wohnräume, die im Eigentum eines einzelnen Eigentümers stehen. Dazu gehören auch die nicht tragenden Wände innerhalb der Wohnung, die Sanitäreinrichtungen, Bodenbeläge, Türen (inklusive Schloss und Schlüssel) sowie weitere Bereiche außerhalb der abgeschlossenen Wohnung wie beispielsweise Kellerraum und Dachboden. In diesen Bereichen hat der Eigentümer in der Regel alleinige Entscheidungsbefugnis, solange seine Maßnahmen keine Nachteile für andere Eigentümer nach sich ziehen. Gleichzeitig ist der Eigentümer jedoch auch verpflichtet, sein Sondereigentum in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten, um Schäden am eigenen sowie am gemeinschaftlichen Eigentum zu vermeiden.

Gemeinschaftseigentum

Das Gemeinschaftseigentum umfasst alle Teile und Einrichtungen eines Gebäudes, die für dessen Bestand und Sicherheit notwendig sind oder dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen. Dazu zählen unter anderem das Grundstück selbst, das Fundament, das Dach, die Fassade, die Eingangstür, das Treppenhaus und der Aufzug. Auch tragende Wände innerhalb der Wohnungen, Decken, Fenster und Balkone fallen unter das Gemeinschaftseigentum. Weiterhin gehören zentrale Versorgungseinrichtungen wie die Heizungsanlage, sowie die Strom-, Wasser- und Gasleitungen zum Gemeinschaftseigentum, da sie von allen Bewohnern gemeinsam genutzt werden.

Die klare Abgrenzung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum ist für die Verwaltung und die Instandhaltung der Immobilie von großer Bedeutung, da sie bestimmt, wer für welche Bereiche verantwortlich ist und wer welche Entscheidungen treffen darf.

Ein Artikel von
Astrid Schultheis
SCALARA Expertin für Rechnungswesen; Ö.r.b.u.v. Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung; Mitentwicklerin der WEG-Musterabrechnung

Astrid Schultheis ist eine von vier bundesweit ö.r.v.u.b. Sachverständige für Wohnungseigentumsverwaltung und schreibt Gutachten für Gerichtsverfahren, insb. zum Thema WEG-Abrechnung und Rechnungswesen. Sie ist Mitentwicklerin der WEG-Musterabrechnung 1.0 - 3.0 und ist seit über 30 Jahren Inhaberin einer mittelständischen Verwaltungsgesellschaft.
Bei SCALARA arbeitet sie seit Anbeginn an der Konzeption insb. des Buchhaltungs- und Zahlungsverkehrmoduls mit und unterstützt mit Ihrem einzigartigem fachlichen Know-How.
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