Gut zu wissen

Was ist eine Verwalterzertifizierung?

28.10.2022
4 Minuten

I. Ausgangslage

Bisher mussten Immobilienverwalter keine Qualifikation oder spezifische Berufsausbildung vorweisen. Es reichte eine einfache Gewerbeanmeldung zur Berufsausübung.

Bei einer derartig umfassenden und verantwortungsvollen Tätigkeit wie der des Immobilienverwalters war dieser Umstand eigentlich schon immer etwas verwunderlich.

Gerade in den letzten Jahren hat sich zudem rechtlich, regulatorisch und technisch einiges verändert.

Seit 2018 müssen Immobilienverwalter nun eine Weiterbildungsverpflichtung erfüllen, vgl. § 34c Abs. 2a GewO. Diese setzt 20 Weiterbildungsstunden in einem Zeitraum von drei Jahren voraus.

II. Zertifizierungsverpflichtung

1. Hintergrund

Seit der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes, das am 1.12.2020 in Kraft getreten ist, existiert eine de facto Zertifzierungspflicht für Immobilienverwalter, vgl. § 26a WEG.

Die Pflicht zur Zertifizierung steht zwar nicht ausdrücklich im Gesetz. Da aber jeder Eigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters fordern darf und es nur enge Ausnahmen gibt, kommt dies quasi einer Pflicht gleich, vgl. § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG. Praktisch wird es nämlich wohl darauf hinauslaufen, dass ohne Zertifizierung keine Bestellung erfolgt.

Eigentlich sollte der Anspruch der Eigentümer auf Zertifizierung ab dem 1.12.2022 in Kraft treten. Die Frist wurde aber kürzlich auf den 1.12.2023 verschoben.

2. Inhalt

Bei der Zertifizierung handelt es sich um eine Prüfung, die bei einer IHK abzulegen ist und nachweist, dass Verwalter über die für ihre Tätigkeit notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügen, § 26a Abs. 1 WEG. Näheres wurde in der Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach WEG geregelt.

WEG-Verwalter:innen als natürliche Person und alle Mitarbeiter:innen, müssen sich zertifizieren lassen, sobald diese Eigentümerversammlungen leiten oder Entscheidungen für die WEG auch außerhalb von Versammlungen treffen.

Für Verwaltungsgesellschaften, die als juristische Personen und Personengesellschaften firmieren (z.B. GmbH), sieht die Verordnung spezielle Regelungen vor, vgl. § 8 ZertVerwV.

Diese dürfen sich dann als zertifizierte Verwalter:innen bezeichnen, wenn alle Beschäftigten, die unmittelbar mit der WEG-Verwaltung betraut sind, die Prüfung zum zertifizierten Verwalter bestanden haben oder einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind.

Davon betroffen sind folglich Beschäftigte, die:

  • Eigentümerversammlungen leiten oder außerhalb einer Versammlung Entscheidungen als Verwalter treffen.
  • Buchhalter:innen je nach genauem Tätigkeits- und Entscheidungsfeld.

Nicht zertifizieren lassen müssen sich Personen, die Tätigkeiten wie Sekretariatsarbeiten oder Hausmeisterarbeiten ausführen und solche die ausschließlich Leitungsfunktionen wahrnehmen, ohne konkret mit der WEG-Verwaltung befasst zu sein.

Die Zertifizierungsregelung gilt nicht, wenn weniger als neun Sondereigentumsrechte bestehen, ein Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt wurde und weniger als ein Drittel der Wohnungseigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangt, vgl. § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG.

Gem. § 7 ZertVerwV ist einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt, wer

  • die Befähigung zum Richteramt (Volljurist:innen),
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Immobilienkauffrau oder zum Immobilienkaufmann, zur Kauffrau oder zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft,
  • einen anerkannten Abschluss “Geprüfter Immobilienfachwirt / Geprüfte Immobilienfachwirtin”
  • oder einen Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt
    besitzt.

Für diese genannten Personenkreise besteht keine Prüfungspflicht.

3. Übergangsfrist

Wohnungseigentümer:innen können ab Dezember 2023 grundsätzlich zertifizierte Verwalter:innen verlangen. Für bei Inkrafttreten der WEG-Reform bereits bestellte Verwalter:innen gilt eine verlängerte Übergangsfrist. Sie gelten bis zum 01.06.2024 (nur) gegenüber den Wohnungseigentümer:innen dieser Gemeinschaften als zertifizierte:r Verwalter:in.

4. Prüfung und Vorbereitung

Die Zertifizierung erfolgt durch die Ableistung einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung vor einer IHK.

Die Prüfungsinhalte ergeben sich aus der ZertVerwV sowie dem Rahmenplan der Deutschen Industrie- und Handelskammern.

Es gibt mittlerweile unterschiedliche Anbieter, die auf die IHK vorbereiten. Hier ist besonders auf die Qualität der Inhalte und Aufbereitung der Lernmaterialen zu achten, damit Verwalter:innen auch wirklich etwas für ihren Arbeitsalltag mitnehmen.

Besonders ans Herz legen möchten wir den Kurs zum zertifizierten Verwalter unseres Partnerunternehmens ivia Akademie.

Hier erhalten Sie alle Informationen gut aufbereitet, digital verfügbar, modern und von erfahrenen Referent:innen präsentiert.

III. Fazit

Auch wenn es für praktizierende Immobilienverwalter erstmal lästig klingen mag: die Zertifizierung hat das Potenzial mehr Sicherheit über die Qualität von Verwaltungsleistungen für Eigentümer und Verwalter gleichermaßen herzustellen.

Es wäre wünschenswert, wenn Verwalter die Zertifizierung und die Vorbereitung darauf nicht nur als nerviges To Do empfinden, sondern vielleicht auch als Chance, sich fachlich weiterzubilden und ihr Wissen auf den neuesten Stand zu bringen.

Erfahrungsgemäß ist die Weiterbildung neben dem Job schwierig und wird daher gerne auch mal zugunsten des operativen Geschäfts nach hinten geschoben.

Bei der Auswahl der Prüfungsvorbereitung sollte man sich unbedingt Zeit nehmen und auf die Qualität des Inhalts achten, damit es nicht doch zu reiner Zeitverschwendung wird.

Ein Artikel von
Shari Heep
Geschäftsführende Gründerin & CEO

Shari Heep ist Juristin mit Fokus auf IT- Recht und Gründerin & CEO von SCALARA. Sie hat schon seit ihrem Abitur in der familiären Hausverwaltung mitgearbeitet und dort vor allem die digitale Transformation vorangetrieben. Durch ihre praktische Erfahrung aus der Immobilien- und Verwaltungsbranche kennt sie die Herausforderungen der Branche sehr genau.
Mit der Gründung von SCALARA hat Shari ihre Leidenschaft für alles Digitale mit ihren Verwalterwurzeln verbunden.

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